Anspruch haben alle Mitarbeiter:innen mit einem gültigen RWEST-Arbeitsvertrag, der spätestens am 2. Januar 2025 beginnt, mit Ausnahme der folgenden Gruppen:
- Praktikant:innen
- Werkstudent:innen
- Bachelor- und Masteranden (in Deutschland)
- Mitarbeiter:innen in der passiven Phase der Altersteilzeit
- Berater:innen, Kontraktoren bzw. “Arbeitnehmerüberlassungen”